Die Musikschulleitung, sowie die Lehrkräfte der Musikschule Neudörfl bedanken sich herzlich für das durch die Anmeldung entgegengebrachte Vertrauen in unsere Musikschule!
Nachfolgend werden Ihnen die Unterrichtsbestimmungen unserer Schule zur Kenntnis gebracht:
- Eine Anmeldung erfolgt jeweils für ein ganzes Schuljahr, ein Austreten aus dem Musikschulunterricht ist nur am Ende eines Schuljahres möglich. In begründeten Ausnahmefällen (Übersiedelung, längerfristige Krankheit oder z.B. Verletzungen, die das Spielen eines Instrumentes plötzlich unmöglich machen) ist eine Abmeldung vor Schulschluss im Einvernehmen mit dem Schulleiter, bzw. der Marktgemeinde Neudörfl möglich.
- Die Höhe des Schulgeldes der Musikschule Neudörfl geht in jedem Schuljahr konform mit dem Burgenländischen Musikschulwerk, das aufgrund § 3 des Burgenländischen Musikschulförderungsgesetzes 1993 verpflichtet ist, die Höhe des Schulgeldes so festzusetzen, dass damit 25 % der Personalkosten abgedeckt werden können. Es sind daher entsprechend der Budgetentwicklung jährliche Anpassungen vorzunehmen.
- Für Kinder, die mehrere Hauptfächer belegen, ist das Schulgeld ermäßigt.
- Für Kinder, die ein Hauptfach belegen und zusätzlich die Musical-Klasse besuchen, ist das Schulgeld ermäßigt. Über Details dazu informiert Sie die Musikschulleitung.
- Das Schulgeld wird 2x jährlich mittels Zahlschein eingehoben und ist jeweils bis zum 31.10., bzw. bis zum 31.3. zu bezahlen.